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Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Druckversion

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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 30.01.2016

zum vorgenannten Film noch ein Auszug (Seite 16) aus einem Prospekt/Anleitung der
Deutschen Glasfaser zum Anschluß eines eigenen Routers:

Zitat:
"Ein eigener LAN-/WLAN-Router erleichtert die Einrichtung und Administration
des eigenen Netzwerkes und bringt mehr Komfort und Sicherheit."

Die trauen ihrem eigenen Router nicht :-)


HDS


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 03.02.2016

ich konnte es nicht lassen und habe dem stv. Abteilungsleiter, Herrn Zimmermann,
auf seine E-Mail nochmal geantwortet:


Ort, den 02.02.2016
Name
Adresse


Sehr geehrter Herr Zimmermann,


zunächst einmal recht herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Nun wurde ich auf einen Artikel im Internet aufmerksam.

Auszug:

Zunächst profitieren aber nur Neukunden von dem abgeschafften Routerzwang. Laufende Verträge sind erst bei einer Verlängerung betroffen.
Dies schrieb uns das Ministerium im Dezember. Für Bestandskunden gilt also: Obwohl der Routerzwang ab August 2016 offiziell abgeschafft ist, sind die Internet-Provider nicht verpflichtet, die nötigen Zugangsdaten für die Nutzung eines eigenen Routers herauszurücken. Denkbar ist jedoch, dass die Provider auf Anfrage die nötigen Daten preisgeben.

Update, 18:45 Uhr: Inzwischen hat uns das Ministerium auf unsere Rückfrage zur Situation von Bestandskunden geantwortet.
In der Stellungnahme bekräftigt eine Sprecherin die zuvor geäußerten Informationen: Der Zugang zum Internet muss demnach
als passiver Netzabschlusspunkt ausgestaltet sein. "Diese Regelung berührt dabei jedoch nicht die Wirksamkeit bestehender
vertraglicher Regelungen", heißt es weiter. Diesen Aussagen zufolge muss der Netzabschlusspunkt also vor dem Router liegen.
Bestandskunden profitieren nicht automatisch von der Gesetzesänderung. (Ende des Updates)

Der ganze Artikel ist hier zu finden:
http://www.teltarif.de/routerzwang-abschaffung-august-2016/news/62612.html


Ich verstehe, daß Parteien keine Rechtsberatung durchführen dürfen.

Aber welche Person/Personenkreis hat den Gesetzestext und die Drucksache 18/6280 (Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und
zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten) "formuliert und entworfen" ?

Gibt es dazu vielleicht einen Ansprechpartner oder eine E-Mail Adresse, an die ich mich wenden könnte ?

Genau hier müsste doch eine verbindliche Aussage darüber getroffen werden können, ob alle Endkunden (also auch Bestandskunden) oder nur neue Kunden (mit neuem Vertrag ab 1. August 2016) vom Gesetzestext erfasst werden.

Glauben Sie mir, daß diese Frage einigen tausend Kunden diverser Provider (mit Routerzwang) im Bundesgebiet auf den Nägeln brennt, denn einige Provider werden sich genau daran festklammern.


Für Ihre weiteren Bemühungen möchte ich mich schon jetzt bedanken
und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Name


HDS


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 03.02.2016

Antwort von Herrn Zimmermann:

Lieber Herr Name,
herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Das ist sehr interessant; ich bin dann wohl falsch informiert worden. Der Gesetzestext ist meines Erachtens im Wirtschaftsministerium entworfen worden. Ich werde weiter dran bleiben. Ich kann gut verstehen, dass das Thema Ihnen und vielen anderen Betroffenen auf den Nägeln brennt. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie Ihre Anfrage an das Ministerium stellen. Sie finden entsprechende Adressen im Netz; auf der Seite http://www.bmwi.de , unter Kontakt. Dort finden Sie ein entsprechendes Formular für Ihre Anfrage. Ich werde mich aber unabhängig von Ihren Bemühungen selbst auch nochmals erkundigen.
Herzliche Grüße Hermann Zimmermann

HERMANN ZIMMERMANN

stv. Abteilungsleiter
Abteilung Politik
Referat Nachhaltige Wirtschaft
Referent für Verkehrspolitik, Medienpolitik,
Informations- und Kommunikationstechnologie,
Demografischer Wandel


E-Mail an das Bundeswirtschaftsministerium ist schon weg.

NACHTRAG:
passend zum Thema:

http://www.onlinekosten.de/news/freie-routerwahl-auch-fuer-bestandskunden-kabelnetzbetreiber-und-dsl-anbieter-spielen-auf-zeit_203355.html

hier die wichtigsten Passagen für diejenigen, die sich nicht anmelden können:

Freie Routerwahl für Neukunden und bei Verlängerung von Altverträgen

Für wen gilt das neue Gesetz überhaupt? Kommen nur Neukunden künftig in den Genuss der freien Routerwahl oder können auch Bestandskunden ab 1. August einen beliebigen Router einsetzen? Das beim Telekommunikationsänderungsgesetz federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) antwortete unserer Redaktion wie folgt: "Nach Inkrafttreten des vom BMWi auf den Weg gebrachten Gesetzes zur Routerfreiheit am 1. August 2016 dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben. Damit die Kunden Endgeräte ihrer Wahl anschließen können, müssen ihnen die Anbieter dafür notwendige Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen", erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.

"Daneben regelt das Gesetz für alle Verträge - Neu- und Bestandskunden - dass der Zugang zum Internet als passiver Netzabschlusspunkt ausgestalten werden muss - also nicht beispielsweise in einen Router gelegt werden darf. Im Kern bestimmt das Gesetz damit, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz, dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen, an der "Anschlussdose" als Netzzugangsschnittstelle endet. An diese "Dose" kann der Endnutzer den Router oder das Modem seiner Wahl anschließen. Damit wird die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihren eigenen Router oder eigenes Modem zu verlegen", so die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums. Damit ist klar: Die freie Routerwahl gilt zunächst nicht für alle Internet-Kunden. Bestandskunden haben nur dann ein Anrecht auf die Wahl eines eigenen Routers und die Überlassung der Zugangsdaten, wenn sie ihren bestehenden Vertrag verlängern.


ERGÄNZUNG:
Zitat:

"Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen"

1. Wo um alles in der Welt steht das im Gesetz bzw. in der Drucksache 18/6280 zum Entwurf des Gesetzes ?
2. Es bezieht sich nur auf die zur Verfügungstellung der Zugangsdaten und Informationen.
3. Wir brauchen keine Zugangsdaten !


HDS


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 06.02.2016

@ALL


hat noch jemand den Universe BlindCover (nur den Deckel), kann ihn evtl. besorgen oder weiß wo man ihn bekommen kann ?
Oder sind im Kreis Heinsberg noch irgendwo die Installationsfahrzeuge unterwegs, wenn ja wo ?

HDS


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - dg1yiq - 14.02.2016

Hallo,

mal so nebenbei - ich war die Tage mal mutig und habe mein Element P1022 in Verbindung mit einen Cisco 892FSP angeschlossen.

Lief alles ohne Probleme - und gemerkt haben muss der ACL das auf jedenfalls, da die P1022 sich per CWMP über die Service VLAN bei dem meldet.

Hab mir gedacht, wenn die Portsecurity mit "Sticky" fahren, dann ist der Port sofort dicht...Maybe haben die hier die "Filteroption" hier nicht gesetzt oder bereits deaktiviert (Spekulation)

Muss doch mal mit nem FSP Modul direkt an die Faser gehen und schauen was da im Detail los ist.

vG
Marco


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - hoger - 17.02.2016

Hallo zusammen.

Ich versuche aktuell, mich auf dem offiziellen Kanal vom Router zu "befreien".
Nachfolgend mal meine E-Mail-Korrespondens mit Flink...

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Gmail Hagen Jäger <hjaeger@gmail.com>
Kunde 25435: Abschaffung Routerzwang ab August 2016
4 Nachrichten
Hagen Jäger <hjaeger@gmail.com> 9. Februar 2016 um 13:48
An: Kundenservice fl!nk <info@flink-glasfaser.de>
Guten Tag.

Der mit Ihnen bereits im Jahr 2014 geschlossene Vorvertag wird ab dem 2.5.2016 mit Ablauf meines Altvertrages für die darauffolgenden 24 Monate Gültigkeit haben.

Ich liege damit noch in der Zeit, als von Ihnen die Genexsis Hybrid Live Router verteilt wurden. Nun sehne ich mich als ambitionierter Nerd und Linuxbastler sehr nach einer anderen Routerlösung.

Gibt es hier von Ihrer Seite eine angestrebte Vorgehensweise für einen Gerätetausch? Ich würde gerne eine transparente Netzwerk-"Bridge" nutzen und dahinter einen eigenen Router betreiben.

Meines Wissens nach würde bspw. ein p1022 an meinem Anschluss funktionieren. Ich wäre sogar bereit, diesen selbst zu beschaffen und Ihnen den Router zurückzugeben. Allerdings hätte ich dafür gerne im Vorfeld eine Bestätigung, das dies im gegenseitigen Einvernehmen geschieht und mir später nicht mein Anschluss gesperrt wird.

Ich bin hier für jeden Dialog offen und würde mich über eine Rückmeldung freuen.

MfG

Hagen Jäger

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Kundenservice fl!nk <info@flink-glasfaser.de> 9. Februar 2016 um 14:02
An: hjaeger@gmail.com
Guten Tag Herr Jäger,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Umstellung des Glasfaser Routers in den Bridge Modus ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Das Bundeskabinett hat am 13.08.2015 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Router-Markt liberalisieren soll. Wird das Gesetz beschlossen, dürfen Netzbetreiber künftig keine Zwangsrouter mehr vorschreiben. Das europäische Notifizierungsverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Der Gesetzentwurf muss aber noch dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (Quelle: Pressestelle Bundesministerium für Wirtschaft und Energie).
Bis das Gesetz dann tatsächlich in Kraft treten kann wird also noch etwas Zeit ins Land gehen (vermutlich erst ab Mitte 2016).
Zudem müssen noch Thematiken wie z.B. der Verfügungsstellung eines Übergangszeitraums für die Provider geklärt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

fl!nk GmbH

Tel: +49 800 7236778
Web: http://www.flink-hs.de
E-Mail: info@flink-glasfaser.de

Vertretungsberechtigte (Geschäftsführer) Jordy Nieuwenhuis & Peter Kamphuis
USt-Identifikationsnr. DE286140881
Zuständiges Registergericht: Amtsgericht Coesfeld (HRB 14292)

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Hagen Jäger <hjaeger@gmail.com> 9. Februar 2016 um 14:10
An: Kundenservice fl!nk <info@flink-glasfaser.de>
Guten Tag.

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Entgegen Ihrer Aussage wurden hier bereits Tatsachen geschaffen. Das Gesetz ist veröffentlicht und es gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten. (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s0106.pdf)

MfG

Hagen Jäger
[Zitierter Text ausgeblendet]

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Kundenservice fl!nk <info@flink-glasfaser.de> 9. Februar 2016 um 15:03
An: hjaeger@gmail.com
Guten Tag Herr Jäger,

Das Gesetzt für die Abschaffung des Routerzwangs tritt am 01. August 2016 in Kraft.

Für Bestandskunden gibt es noch eine Karenzzeit bis jeder Kunde umgestellt sein muss.

Wir bitten Sie daher um Geduld.


Mit freundlichen Grüßen

fl!nk GmbH

Tel: +49 800 7236778
Web: http://www.flink-hs.de
E-Mail: info@flink-glasfaser.de

Vertretungsberechtigte (Geschäftsführer) Jordy Nieuwenhuis & Peter Kamphuis
USt-Identifikationsnr. DE286140881
Zuständiges Registergericht: Amtsgericht Coesfeld (HRB 14292)

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Gibt es noch weitere aktuelle Infos?

VG

Hagen


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Dagobert2409 - 17.02.2016

Laut NEW-Hotline soll dem Kunden ab dem 01.08.2016 die Möglichkeit gegeben werden,
selber zu entscheiden, welchen Betriebsmodus der Genexis fährt.
Diese Aussage ist von letzter Woche, die ich auf ein direktes Ansprechen hin bekommen habe.

Mit freundlichen Grüßen
Dagobert 2409


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 24.02.2016

Hallo zusammen,

da mein (Einschreibe-)Brief an die DGF in Borken (Seite 10) bis heute nicht beantwortet wurde, war ich heute (24.02.) persönlich in Heinsberg-Dremmen im Service-Center.

Hier konnte ich ein ca. 30 minütiges Gespräch mit einem freundlichen und kompetenten Herrn aus der "Führungsetage" führen.

Das P1022 wird nicht wieder frei geschaltet. ("passiv" ?, Medienkonverter) (hier ist das letzte (RICHTER)Wort noch nicht gesprochen)
Begründung:
Man kann es von ihrer Seite aus nicht "sehen" und nicht "hosten" ! (genau dazu wäre man lt. TKG als Provider aber verpflichtet ?)
d.h., die Leitung bis zum Kunden kann nicht überprüft werden, bei einer Fehlermeldung des Kunden müsste ein Techniker rauskommen,
und das würde dann schnell bis zu 200 € kosten.
Man braucht also ein "aktives" Gerät, sonst geht das bei Glasfaser nicht. (???)

Zukünftig wird man bei neuen Installationen das neue Gerät FiberTwist der Fa. Genexis verwenden.
Es wird z.B. das Modell FiberTwist-P2410 Network Terminator mit vier LAN Anschlüssen (oder P2420 mit CATV) zur Verwendung kommen. Dahinter dann der eigene Router.
Auch hier gibt es das Modell FiberTwist-P2110 Media Converter mit einem LAN Anschluss, aber auch das wird nicht frei gegeben,
da nur Medienkonverter, gleiches Problem wie Element P1022.

Bei unserer Hybrid Reihe wäre vermutlich das Element P1132 (Network Terminator) mit dem FiberTwist P2410 vergleichbar und evtl. auch nutzbar ohne den Genexis Router/Bridge zu benutzen.

CATV wird so lange weiterlaufen bis erneute Investitionskosten auflaufen, dann wird es wohl abgeschaltet.

Im 1. Quartel 2016 sollen in den alten Ausbaugebieten im Kreis Heinsberg (vermutl. auch in anderen Gebieten), die nur im Router-Modus betrieben werden, die Möglichkeit geschaffen werden, auch hier in den Bridge/Modem Modus zu wechseln.
Es könnte aber auch April oder Mai werden bis man die erforderlichen Arbeiten erledigt hat.


Dies ist die Lösung der DGF auch über den 1. August hinaus !!!


Ob dies mit dem am 1. August in Kraft tretenden Gesetz wirklich vereinbar ist, wage ich zu bezweifeln.

Hoffe, Euch hiermit einige aktuelle Informationen geliefert zu haben. :-)


HDS


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - dg1yiq - 24.02.2016

(24.02.2016, 21:11)HDS schrieb:  Man kann es von ihrer Seite aus nicht "sehen" und nicht "hosten" ! (genau dazu wäre man lt. TKG als Provider aber verpflichtet ?)
d.h., die Leitung bis zum Kunden kann nicht überprüft werden, bei einer Fehlermeldung des Kunden müsste ein Techniker rauskommen,
und das würde dann schnell bis zu 200 € kosten.
Man braucht also eine "aktives" Gerät, sonst geht das bei Glasfaser nicht.

Hallo,

nun die Argumente kann man mit dem Datenblatt ja schnell wiederlegen:

Siehe http://www.genexis.eu/medialib/650/datasheet-element-media-converter.pdf unter dem Punkt Management.

Von der rein rechtlichen Seite her ist das sicher noch ein anderes Spiel - passiver Anschluss bleibt passiver Anschluss - ein passiver Anschluss kann nicht überwacht werden - das liegt nun mal in der Natur der Dinge (allenfalls der Link, Traffic auf dem Accessswitch)

Man wird warten müssen, was so nach dem 1. August alles passieren wird. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass die schon wissen, wie das Recht ausgelegt werde wird. Das wissen wir nicht und die auch nicht.

vG
Marco


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - hoger - 24.02.2016

Na das hört sich doch ganz gut an. Zumal es ggf. noch vor der Frist 1.8. über die Bühne geht.

Bleibt zu hoffen, das mit der Bridgelösung auf Basis der alten Genexis Router auch wirklich alle theoritisch denkbaren Funktionalitäten wie "prefix delegation" ermöglicht werden.

Den aktiven Abschluss kann ich mit den Erkentnissen von Marco nicht ganz nachvollziehen, da der P1022 ja auch ein aktives Element mit TR069-Zugriff ist. Aber wer weiß, was es da für Rahmenverträge mit dem Hardwarelieferanten gibt, die das evtl. nicht so einfach ermöglichen. Wäre ja etwas Banane, wenn auf einmal x100te Router und Netzwerkabschlüsse an die DGF zurückgingen.

mal sehen, was letztendlich kommt.

VG