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Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Druckversion

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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - launacorp - 28.07.2016

Wie ist denn eigentlich jetzt der "Status" bei Flink/NEW? Am Montag ist ja D-Day und da frag ich mich jetzt langsam, wie die es machen wollen.
Auch in Bezug von Bestandskunden...


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 01.08.2016

Uuuuhh, ist ja richtig unheimlich ruhig hier, und das an so einem Tag


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - tomy79 - 01.08.2016

Denke nicht das sich heute bei jemandem was geändert hat


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Dagobert2409 - 01.08.2016

Haben ja schließlich alle auch noch MVLZ.

MfG Dagobert2409


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - launacorp - 01.08.2016

Kündigung mit Bezug auf den bestehenden Routerzwang für Bestandskunden wäre ne Idee. Aber auf der anderen Seite kann man auch noch was warten... Obwohl Kündigen muss man doch eh, oder nicht? Sonst bleibt man ja weiterhin Bestandskunde...


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Tuffi - 03.08.2016

Hallo,
Ich wohne noch in einem Ausbaugebiet in dem Bornet den Genexis nicht in den Bridgemode schalten wollte. Da mir dieses und eine öffentliche IPv4-Adresse damals auf den Info Abenden und per email als machbar versprochen wurde, war ich, mit zwei Anwaltsschreiben, wieder recht schnell weg von Bornet, und hab seitdem die Glasfaser dunkel in der Wohnung liegen.

Habe am 01.08 dann folgende email an 'info@deutsche-glasfaser.de' geschrieben. Die erwähnten Bilder stammen aus dem Post: http://support.buerger-fuer-glasfaser.de/showthread.php?tid=124&pid=1575#pid1575 und es wurde mir von tomy79 gestattet, diese zu verwenden.
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,

da zum 01.08.2016 das geänderte Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten ist, hätte ich ggf. Interesse wieder bei Ihnen Kunde zu werden.

Aktuell geht die Glasfaserleitung direkt in einen Genexis HRG1000, der bis dahin nur als Router zu betreiben war.
Da § 45d (1) TKG, https://dejure.org/gesetze/TKG/45d.html, einen passiven Netzabschlusspunkt fordert,
gehe ich davon aus, dass der Anschluss, wie in den angehängten Bildern zu sehen, auf eine Anschlussbox mit Glasfaserbuchse umgebaut wird.

Könnten Sie mir bitte Informationen darüber geben, welche Art von Glasfaseranschluss der Medienkonverter bzw. Router braucht, um diesen an Ihrem Netz zu betreiben?

Ebenfalls würde mich interessieren, ob es möglich ist, eine öffentliche IPv4 Adresse geschaltet zu bekommen. Ich wäre durchaus bereit einen marktüblichen Obolus dafür zu zahlen.


Mit freundlichen Grüßen
xxx

Antwort vom 02.08:
Zitat:Guten Tag xxx,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Unsere Anschlüsse können mit DG Router oder Kunden eigenen Router genutzt werden. Empfehlen tun wir die Fritzbox 7490 oder 7390, derzeit sind noch keine weiteren Erfahrungswerte vorhanden. Verbunden wird der Router mit einem NT, anbei senden wir Ihnen mal eine Anleitung mit.

Ein Medienkonverter kann an dem DG Router nach wie vor nicht genutzt werden und nach dem Kunden eigenen Router haben wir leider weder Erfahrungswerte noch den Support.

Die Problematik der sehr knapp gewordenen öffentlichen IPv4 Adressen dürfte Ihnen bekannt sein.

Öffentliche IPv4 Adressen werden bei Deutsche Glasfaser ausschliesslich Geschäftskunden mit entsprechenden Geschäftsprodukten zur Verfügung gestellt.
Bei Interesse zu Leistungen und Preisen der GK-Produkte können wir Sie gerne an unser Business-Center weiter leiten. Sie können auch direkt Kontakt aufnehmen unter 01806 40910010 oder per E-Mail
business@deutsche-glasfaser.de.

In anderen Fällen gibt es Möglichkeiten über Anbieter von sogenannten Tunneling-Lösungen
eine Verbindung herzustellen, die den Zugriff auch auf das Heimnetz zulässt. Dies kann je nach
Anbieter Sicherheitslücken, Instabilität und zusätzliche Kosten mit sich bringen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit eine feste IPv4 Adresse über externe Dienstleister kostenpflichtig zu beziehen.
Hierzu die Verlinkung zu unserem Servicepartner EDV Kossmann http://www.edv-kossmann.de/festeip/.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Serviceteam Deutsche Glasfaser
Kundenbetreuung


Ich bin nun am Überlegen ob ich denen nochmal freundlich schreibe, oder, wie HDS http://support.buerger-fuer-glasfaser.de/showthread.php?tid=124&pid=2184#pid2184, mich direkt an die Bundesnetzagentur wende.

Was ich auch nicht verstehe ist der Satz "Empfehlen tun wir die Fritzbox 7490 oder 7390, derzeit sind noch keine weiteren Erfahrungswerte vorhanden." In Nienborg hier zwei Orte weiter, ist der Genexis schon seit Anfang 2015 im Bridgemode in Betrieb an denen mehrere Leute eine Fritzbox als Router verwenden.


Schönen Abend,
Tuffi


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Tuffi - 03.08.2016

Nach einem nochmaligem Schriftwechsel habe ich folgende Antwort bekommen:
Zitat:[...]
Wenn ein Anschluss mit der Genexis besteht und Sie einen neuen Vertrag abschließen wird der entweder als NT ( Medienconverter) oder als DG Router geschaltet. Sie können keinen eigenen Medienconverter nutzen. Dies gibt das Gesetz auch nicht vor.

Dies wird also so geschaltet wie das Gesetz es vorgibt.
[...]

Ich habe nun eine Beschwerde bei der BNetzA eingereicht.

Gruß,
Tuffi


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Nachtgeier - 03.08.2016

Ja, das ist echt der Hammer was die sich rausnehmen. Die Gesetzlage ist eindeutig aber flink etc meinen tatsächlich, sie könnten sich das so zurechtlegen, wie's für die am besten passt.
Fakt ist nunmal: In Sachen Glasfaser ist der passive Punkt der MM-SC stecker der FTU. Was will man da reininterpretieren?

Wäre mir persönlich zwar auch lieber, aber hey, mir reicht auch der Port auf der P1022 CPE als "übergabe". Aber selbst dagegen wehren die sich Händeringend bei Bestandskunden. Ich habe mir den Referentenentwurf noch mal gründlich durchgelesen... davon ist nirgendwo die Rede. Und wo wäre auch der Unterschied? Die technische Umsetzung bleibt die gleiche!
Wenn die sich selbst bei Neuverträgen nicht an das neue Gesetz halten können bzw. wollen, dann sollten die doch schon freiwillig den bestandskunden die Alternative des Bridgemodus anbieten, um juristische Konsequenzen zu vermeiden.

Ist das Mut oder Leichtsinn? Im Glas(faser)haus sitzen und mit Steinen um sich werfen!


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 03.08.2016

Nachfolgend die Antwort der Bundesnetzagentur:


Vorgangsnummer 2016-07-18 xxxxxxxx

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr Name,

nach Rücksprache im Hause kann der Verbraucherservice wie folgt auf Ihr Anliegen eingehen.

Seit dem 1. August 2016 gilt gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) folgende Regelung: Verbraucher können gesetzeskonforme Endgeräte ihrer Wahl anschließen. Anbieter können ihren Kunden Endgeräte bereitstellen, wenn der Kunde damit einverstanden ist. Anbieter müssen ihren Kunden die für den Anschluss erforderlichen Zugangsdaten und Informationen zur Verfügung stellen.

Die Neuregelung greift nicht in die bei Inkrafttreten des Gesetzes bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Anbietern und Kunden ein. Das betrifft auch vertragliche Festlegungen auf ein bestimmtes Endgerät. Für ab dem 1. August 2016 abzuschließende Verträge gelten dann allerdings die genannten Anforderungen. Somit ist die Rechtsauslegung Ihres Anbieters nicht zu beanstanden.

Gestatten Sie dem Verbraucherservice hierzu den Hinweis, dass mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein neuer § 43b TKG eingeführt wurde. Dieser sieht zum einen vor, dass die anfängliche Mindestvertragslaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste 24 Monate nicht überschreiten darf (§ 43b S. 1). Zum anderen sind Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, einem Teilnehmer zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten abzuschließen (§ 43b. S. 2). Das heißt, dass die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, einen Vertrag pro Produkt - nicht pro Tarifvariante - mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten müssen.

Da Sie selbst noch einen Altvertrag haben, müssen Sie sich entweder mit dem Netzbetreiber einigen (viele Netzbetreiber räumen auch Altkunden die Routerfreiheit ein) oder Ihren Vertrag fristgerecht kündigen. Eine hoheitliche Maßnahme ist in diesem konkreten Fall noch nicht möglich.

Ihr Anbieter hat gegenüber der Bundesnetzagentur bestätigt, dass auch nach seiner Auslegung der Netzabschluss beim Glasfaserkabel passiv realisiert werden kann und daher auch eigenen Endgeräte angeschlossen werden können. Allerdings darf Ihr Anbieter Neukunden nicht zwingen, zur Nutzung der Telefonie ein Betreibergerät vorzugeben. Wir werden dem Fall nachgehen und beim Anbieter zur Not mit Zwangsmitteln veranlassen, die Routerfreiheit künftig zuzugestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
verbraucherservice@bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de
03.08.2016


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Tuffi - 03.08.2016

Die letzten zwei Sätze stimmen mich etwas zuversichtlich. Mal schauen was dabei raus kommt.
Danke fürs teilen, HDS.