Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Druckversion +- Bürger für Glasfaser Support (http://support.buerger-fuer-glasfaser.de) +-- Forum: Genexis Router (http://support.buerger-fuer-glasfaser.de/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: technische Fragen (http://support.buerger-fuer-glasfaser.de/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl (/showthread.php?tid=124) |
RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - launacorp - 28.07.2016 Wie ist denn eigentlich jetzt der "Status" bei Flink/NEW? Am Montag ist ja D-Day und da frag ich mich jetzt langsam, wie die es machen wollen. Auch in Bezug von Bestandskunden... RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 01.08.2016 Uuuuhh, ist ja richtig unheimlich ruhig hier, und das an so einem Tag RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - tomy79 - 01.08.2016 Denke nicht das sich heute bei jemandem was geändert hat RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Dagobert2409 - 01.08.2016 Haben ja schließlich alle auch noch MVLZ. MfG Dagobert2409 RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - launacorp - 01.08.2016 Kündigung mit Bezug auf den bestehenden Routerzwang für Bestandskunden wäre ne Idee. Aber auf der anderen Seite kann man auch noch was warten... Obwohl Kündigen muss man doch eh, oder nicht? Sonst bleibt man ja weiterhin Bestandskunde... RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Tuffi - 03.08.2016 Hallo, Ich wohne noch in einem Ausbaugebiet in dem Bornet den Genexis nicht in den Bridgemode schalten wollte. Da mir dieses und eine öffentliche IPv4-Adresse damals auf den Info Abenden und per email als machbar versprochen wurde, war ich, mit zwei Anwaltsschreiben, wieder recht schnell weg von Bornet, und hab seitdem die Glasfaser dunkel in der Wohnung liegen. Habe am 01.08 dann folgende email an 'info@deutsche-glasfaser.de' geschrieben. Die erwähnten Bilder stammen aus dem Post: http://support.buerger-fuer-glasfaser.de/showthread.php?tid=124&pid=1575#pid1575 und es wurde mir von tomy79 gestattet, diese zu verwenden. Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren, Antwort vom 02.08: Zitat:Guten Tag xxx, Ich bin nun am Überlegen ob ich denen nochmal freundlich schreibe, oder, wie HDS http://support.buerger-fuer-glasfaser.de/showthread.php?tid=124&pid=2184#pid2184, mich direkt an die Bundesnetzagentur wende. Was ich auch nicht verstehe ist der Satz "Empfehlen tun wir die Fritzbox 7490 oder 7390, derzeit sind noch keine weiteren Erfahrungswerte vorhanden." In Nienborg hier zwei Orte weiter, ist der Genexis schon seit Anfang 2015 im Bridgemode in Betrieb an denen mehrere Leute eine Fritzbox als Router verwenden. Schönen Abend, Tuffi RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Tuffi - 03.08.2016 Nach einem nochmaligem Schriftwechsel habe ich folgende Antwort bekommen: Zitat:[...] Ich habe nun eine Beschwerde bei der BNetzA eingereicht. Gruß, Tuffi RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Nachtgeier - 03.08.2016 Ja, das ist echt der Hammer was die sich rausnehmen. Die Gesetzlage ist eindeutig aber flink etc meinen tatsächlich, sie könnten sich das so zurechtlegen, wie's für die am besten passt. Fakt ist nunmal: In Sachen Glasfaser ist der passive Punkt der MM-SC stecker der FTU. Was will man da reininterpretieren? Wäre mir persönlich zwar auch lieber, aber hey, mir reicht auch der Port auf der P1022 CPE als "übergabe". Aber selbst dagegen wehren die sich Händeringend bei Bestandskunden. Ich habe mir den Referentenentwurf noch mal gründlich durchgelesen... davon ist nirgendwo die Rede. Und wo wäre auch der Unterschied? Die technische Umsetzung bleibt die gleiche! Wenn die sich selbst bei Neuverträgen nicht an das neue Gesetz halten können bzw. wollen, dann sollten die doch schon freiwillig den bestandskunden die Alternative des Bridgemodus anbieten, um juristische Konsequenzen zu vermeiden. Ist das Mut oder Leichtsinn? Im Glas(faser)haus sitzen und mit Steinen um sich werfen! RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 03.08.2016 Nachfolgend die Antwort der Bundesnetzagentur: Vorgangsnummer 2016-07-18 xxxxxxxx Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Sehr geehrter Herr Name, nach Rücksprache im Hause kann der Verbraucherservice wie folgt auf Ihr Anliegen eingehen. Seit dem 1. August 2016 gilt gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) folgende Regelung: Verbraucher können gesetzeskonforme Endgeräte ihrer Wahl anschließen. Anbieter können ihren Kunden Endgeräte bereitstellen, wenn der Kunde damit einverstanden ist. Anbieter müssen ihren Kunden die für den Anschluss erforderlichen Zugangsdaten und Informationen zur Verfügung stellen. Die Neuregelung greift nicht in die bei Inkrafttreten des Gesetzes bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Anbietern und Kunden ein. Das betrifft auch vertragliche Festlegungen auf ein bestimmtes Endgerät. Für ab dem 1. August 2016 abzuschließende Verträge gelten dann allerdings die genannten Anforderungen. Somit ist die Rechtsauslegung Ihres Anbieters nicht zu beanstanden. Gestatten Sie dem Verbraucherservice hierzu den Hinweis, dass mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein neuer § 43b TKG eingeführt wurde. Dieser sieht zum einen vor, dass die anfängliche Mindestvertragslaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste 24 Monate nicht überschreiten darf (§ 43b S. 1). Zum anderen sind Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, einem Teilnehmer zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten abzuschließen (§ 43b. S. 2). Das heißt, dass die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, einen Vertrag pro Produkt - nicht pro Tarifvariante - mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten müssen. Da Sie selbst noch einen Altvertrag haben, müssen Sie sich entweder mit dem Netzbetreiber einigen (viele Netzbetreiber räumen auch Altkunden die Routerfreiheit ein) oder Ihren Vertrag fristgerecht kündigen. Eine hoheitliche Maßnahme ist in diesem konkreten Fall noch nicht möglich. Ihr Anbieter hat gegenüber der Bundesnetzagentur bestätigt, dass auch nach seiner Auslegung der Netzabschluss beim Glasfaserkabel passiv realisiert werden kann und daher auch eigenen Endgeräte angeschlossen werden können. Allerdings darf Ihr Anbieter Neukunden nicht zwingen, zur Nutzung der Telefonie ein Betreibergerät vorzugeben. Wir werden dem Fall nachgehen und beim Anbieter zur Not mit Zwangsmitteln veranlassen, die Routerfreiheit künftig zuzugestehen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Verbraucherservice verbraucherservice@bnetza.de http://www.bundesnetzagentur.de 03.08.2016 RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Tuffi - 03.08.2016 Die letzten zwei Sätze stimmen mich etwas zuversichtlich. Mal schauen was dabei raus kommt. Danke fürs teilen, HDS. |