Themabewertung:
Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
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26.10.2015, 11:42,
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.10.2015, 10:26 von HDS.
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
@yupiter
handelt sich wohl um einen Übertragungsfehler der Schreibkraft. Wie im weiteren Verlauf zu lesen ist die Stellungnahme des Bundesrates vom 25. SEPTEMBER 2015 Als Anlage das 'komplette Paket' (1806280gesetz.pdf) Die interessantesten Passagen habe ich gelb unterlegt und teilw. mit Notizen versehen. Noch ein Hinweis zu 'Verkündung' und 'Inkrafttreten' Seite 11 unten der Anlage: Zitat: Zu Artikel 3 Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Klarstellungen erfordert bei den betreffenden Unternehmen administrative und ggf. technische Vorkehrungen. Mit Blick auf diese Umstellungsmaßnahmen tritt das Gesetz sechs Monate nach Verkündung in Kraft Zitat Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes: Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten von Bundesgesetzen nach Art. 82 GG Zusammenfassung: 1. Nach ihrer Verabschiedung durch den Bundestag (und bei Zustimmungsgesetzen durch den Bundesrat) werden Bundesgesetze durch den Bundeskanzler und die betroffenen Ressortminister gegengezeichnet. 2. Dann erfolgt die Ausfertigung in Form der Unterzeichnung der Urschrift durch den Bundespräsidenten. Nach diesem Datum werden Gesetze in aller Regel benannt. 3. Nach Vervielfältigung durch die Bundesdruckerei wird das Gesetz daraufhin durch das Bundesjustizministerium im BGBl. verkündet und durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft m.b.H. vertrieben. 4. Verkündungstermin ist der Tag der Ausgabe, d. h. der Tag nach Einlieferung der BGBl.- Exemplare bei der Post. Dieses Datum ist auf der Kopfzeile einer jeden BGBl.- Nummer angegeben. 5. Das Inkrafttreten von Bundesgesetzen ist meist in deren Schlussvorschriften genau bestimmt. 6. Anderenfalls tritt das Gesetz 14 Tage nach Ausgabe im BGBl. in Kraft. Also wird die 'Verkündung' voraussichtlich im 1. Quartal 2016 erfolgen. Das 'Inkrafttreten' -Datum wird dann voraussichtlich sechs Monate später sein. (s.o.) Das Gesetz tritt am ...........… in Kraft. Es sei denn, man würde die Schlussvorschrift des Inkrafttretens ''vergessen'', dann greift Art 82 Abs.2 Satz 2 des Grundgesetzes: Art 82 (1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet. (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist. Also ist noch ein wenig Geduld angesagt, es sei denn, die DGF zeigt sich spätestens nach der Verkündung großzügig und schaltet das Element P-1022 wieder frei. (Nochmal: an die Glasfaser darf ich dann anschließen was ICH will) HDS Kreis Heinsberg Provider Fl!nk blau altes Ausbaugebiet Bridge-Modus abgelehnt |
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26.10.2015, 14:57,
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
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Übertragungsfehler der Schreibkraft. ================================ Der Bundesminister hat aber unterschrieben. Ohne zu lesen. So kann er alles durchwinken, was man ihm gibt. |
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26.10.2015, 18:57,
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
Hallo
Hier im Forum gibt es doch User die einen P-1022 bestimmt noch im Karton haben oder? Die könnten doch mal Testen.... :-) Oder bei der GF nachfragen. |
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27.10.2015, 05:44,
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
Solange das Gesetz nicht verabschiedet wurde, wird es sich nichts ändern.
Dann erst recht nicht. Wir kennen die wahren Gründe der P1022-Abschaltung nicht. Ich kann es mir gut vorstellen, daß dieses Vorhaben doch vor dem Verfassungsgericht landet. So, wie es im Radio kommentiert wurde. Ich möchte mich irren... Grüße, yupiter |
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27.10.2015, 11:48,
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.10.2015, 13:01 von HDS.
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
@ PoP
habe das P-1022 nicht im Karton, sondern in Betrieb, natürlich mit aufgestecktem Genexis. Ein kürzlich durchgeführter Test (Genexis ab, FB an den LAN-Anschluss) verlief erwartungsgemäß negativ. Auch mit dem von mir auf Seite 3 im Beitrag v. 25.10. gezeigten TP-Link Medienkonverter verlief der Test negativ. Es war zwar ein Link vorhanden, aber Internet war nicht möglich. Zu Anfragen bei der DGF zum jetzigen Zeitpunkt würde ich abraten. Das macht erst Sinn, frühestens wenn die Gesetzesänderung verkündet ist. @yupiter mit dieser Gesetzesänderung passt man sich EU-Recht an. Selbst wenn die Provider das Verfassungsgericht anrufen (wenn das überhaupt möglich ist) wage ich zu bezweifeln, das die Verfassungsrichter ein Urteil erlassen das gegen geltendes EU-Recht verstösst. Nachtrag: Die Verfassungsbeschwerde dient dem Schutz der Grundrechte aus den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes sowie bestimmter grundrechtsgleicher Rechte, z. B. des Wahlrechts aus Artikel 38. Nur Verletzungen dieser Rechte können mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden, andere Rechtsverstöße etwa gegen einfache Gesetzesvorschriften dagegen nicht. Das Bundesverfassungsgericht prüft dementsprechend auch nicht die umfassende Rechtmäßigkeit eines gerügten Rechtsverstoßes, sondern nur, ob spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist. HDS Kreis Heinsberg Provider Fl!nk blau altes Ausbaugebiet Bridge-Modus abgelehnt |
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28.10.2015, 18:07,
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
Weitere Unterstuetzung von den Verbaenden zum Gesetzentwurf:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesetz-gegen-Routerzwang-Verbaende-appellieren-vor-Verabschiedung-an-Abgeordnete-2861324.html |
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29.10.2015, 20:45,
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.10.2015, 22:28 von HDS.
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
zu allgemeinen Info:
Erste Beratung (Lesung) im BundesTAG: 130. Sitzung, Donnerstag, 15.10.2015 Tagesordnungspunkt 30 b) Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten Drucksache 18/6280 Überweisungsbeschluss: A. f. Wirtschaft und Energie (f) A. f. Recht und Verbraucherschutz A. f. Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss Digitale Agenda Die ersten drei Ausschüsse haben das Thema am 04.11. (nichtöffentliche Sitzung) in ihren Tagesordnungspunkten auf der Liste, weil sie bis zum 04.11. 'voten' (abstimmen,wählen) müssen. Beim Ausschuss Digitale Agende kann ich nichts finden. Zweite Beratung (Lesung) im BundesTAG: 133. Sitzung, Donnerstag, 05.11.2015, 09.00 - ca. 00.25 Uhr Tagesordnungspunkt 21 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten Drucksache 18/6280 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/… (TOP 21, 00:30 Stunden) Geplanter Ablauf der Plenarsitzungen Stand: 16. Oktober 2015 12.00 Uhr 21.30 – 22.00 Uhr 25 Min. TOP 20 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 22.00 – 22.30 Uhr 25 Min. TOP 21 Anschluss von Telekommunikationsendgeräten 22.30 – 23.00 Uhr 25 Min. TOP 22 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb werde das weiter im 'Auge' behalten und berichten. HDS Kreis Heinsberg Provider Fl!nk blau altes Ausbaugebiet Bridge-Modus abgelehnt |
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30.10.2015, 12:38,
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
Sehr gut!
Danke Dir. Kreis Borken. Bornet Ausbaugebiet. Genexis HRG1054 im Bridgemode. Gebiet aufgeschaltet: 4.Quartal 2014 |
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02.11.2015, 23:24,
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
Hi,
ich habe hier von Simon Kissel (Viprinet) folgenden Text bekommen, den ich gerne mit Euch teilen moechte und den wir an unsere Wahlkreisabgeordneten schicken koennen, um auf die Dringlichkeit und den Standpunkt der Waehler hinzuweisen. Ich habe diesen Text bereits als Email an Herrn Oellers geschickt. Mal sehen ob/wann ich eine Antwort bekomme. Evtl. koennen wir ja so etwas bewegen. --------------------------- Sehr geehrte Herr/Frau __________, die Debatte über den sogenannten ‚Routerzwang‘ – also die Praxis einzelner Netzbetreiber, ihren Privat- und Firmenkunden verbindlich vorzuschreiben, welches Endgerät sie an ihrem Breitbandanschluss zu verwenden haben – beschäftigt die Telekommunikationsbranche ebenso wie die Politik bereits seit fast drei Jahren. Der Routerzwang verhindert einen fairen Wettbewerb im Endgerätemarkt und zerstört die Angebotsvielfalt im Bereich der Telekommunikations-Endgeräte. Er gefährdet somit die Existenz vieler vornehmlich mittelständischer Endgerätehersteller. Darüber hinaus werden die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher eingeschränkt und gravierende datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen. Nicht zuletzt droht der Verlust der Technologiebasis in Deutschland. Worum geht es? Der Entwurf des „Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen“ (TK-Endgerätegesetz, Drucksache 18/6280) hat zum Ziel, die Problematik zu lösen, indem die Wahlfreiheit sowie das Anschlussrecht für Telekommunikationsendgeräte zeitnah und technologieneutral wiederhergestellt werden. Warum schreibe ich? In der nächsten Woche stehen nun die Ausschussberatungen sowie die abschließenden Le-sungen des Entwurfs des TK-Endgerätegesetzes an. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie sehr herzlich bitten, den Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form zu unterstützen und dadurch das Anschlussrecht für alle Zugangstechnologien sowie die Wahlfreiheit der Verbraucher wiederherzustellen. Warum freie Endgerätewahl? Das durch den Gesetzentwurf sichergestellte Anschlussrecht für Telekommunikationsendgeräte (wie bspw. Telefone, DSL- oder Kabelmodems, Router, Alarmierungssysteme u.v.m.) gibt den Verbrauchern die Möglichkeit zurück, das Endgerät an ihrem Breitbandanschluss verwenden zu können, das ihren Ansprüchen an Funktionalität und Qualität am besten entspricht. Darüber hinaus erhalten die Anwender wieder die Hoheit über ihr privates Heimnetz. Dadurch werden letztlich sämtliche datenschutzrechtliche Bedenken sowie Probleme hinsichtlich der Privatsphäre der Anwender, die in Zusammenhang mit der Hoheit der Netzbetreiber über das Kunden-Endgerät entstanden, ausgeräumt. Aus wirtschaftlicher Perspektive fördert die Abschaffung des ‚Routerzwangs‘ den Wettbewerb innerhalb eines sehr wichtigen Teilbereichs der deutschen Telekommunikationsbranche; die Endgerätehersteller tragen in diesem Jahr Prognosen zufolge mit rund 9,8 Milliarden Euro einen erheblichen Teil zum Gesamtumsatz der ITK-Branche in Deutschland bei. Wettbewerb im Endgerätemarkt bedeutet eine hohe Innovationsmotivation und -kraft, von der der ITK-Standort Deutschland maßgeblich profitiert. So können wir in Zukunft auch in diesem Segment des Telekommunikationsmarktes unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem US-amerikanischen und asiatischen Markt ausbauen und damit ein wichtiges Element der digitalen Souveränität unseres Landes stärken. Nicht zuletzt bildet die Wettbewerbsfähigkeit der Endgeräteherstellerbranche die notwendige Voraussetzung für die Sicherung von nachhaltigem (Unternehmens-)Wachstum und zahlreichen Arbeitsplätzen in unserer Region. Das TK-Endgerätegesetz bietet uns den dafür notwendigen stabilen, zukunftssicheren sowie innovations- und investitionsfreundlichen Handlungsrahmen. Schließlich steht die explizite Festschreibung und Konkretisierung des Anschlussrechts für Telekommunikations-Endgeräte in Einklang mit den Zielen der Europäischen Union, die in ihrem Verordnungsentwurf zur Vollendung des Digitalen Binnenmarkts ausdrücklich die Wahlfreiheit für Endnutzer hinsichtlich ihres Endgerätes fordert. Auch das im Frühjahr dieses Jahres durchgeführte Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Union hat die Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem EU-Recht bestätigt. In der Diskussion um den Entwurf des TK-Endgerätegesetzes wird eine Vielzahl von Behauptungen und Argumenten vorgebracht, denen zufolge eine Abschaffung des Routerzwang nicht möglich ist. Ich möchten Ihnen jedoch an dieser Stelle versichern, dass es keinen juristischen oder technischen Grund gibt, der gegen die Wiederherstellung der Wahlfreiheit und des Anschlussrechts für Telekommunikations-Endgeräte spricht. Deutlich macht dies insbesondere der US-amerikanische Endgerätemarkt, in dem die Verbraucher seit jeher problemlos ein frei im Markt erhältliches Endgerät, unabhängig von der gewählten Zugangstechnologie, an ihrem Breitbandanschluss betreiben können. Ihre Unterstützung zählt. Es ist im Sinne eines modernen digitalen Deutschlands, dass die Verbraucher die freie Wahl und Hoheit über ihren Breitbandanschluss zurück erlangen und mit hochleistungsfähigen Endgeräten die Netze der Zukunft nutzen können. Überdies trägt der wiederhergestellte Wettbewerb in der vornehmlich mittelständisch geprägten Herstellerbranche maßgeblich zum Erfolg der Telekommunikationsbranche und zur Innovationskraft sowie zum Wachstum der deutschen Wirtschaft bei. Daher möchte ich noch einmal an Sie appellieren, den Entwurf des TK-Endgerätegesetzes in seiner derzeit vorliegenden Form zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen |
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04.11.2015, 10:00,
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
Hier noch zwei Berichte von heise & golem:
- Koalition einigt sich auf Gesetz gegen Routerzwang / http://heise.de/-2868702 - http://www.golem.de/news/routerzwang-bundestag-will-gesetzentwurf-unveraendert-beschliessen-1511-117273.html Kreis Borken. Bornet Ausbaugebiet. Genexis HRG1054 im Bridgemode. Gebiet aufgeschaltet: 4.Quartal 2014 |
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