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Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
13.09.2015, 13:25,
 
RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
Hallo,

da habe ich ja ein Punkt getroffen...

(13.09.2015, 12:57)LoUiS schrieb:  Diese Aussage ist IMHO falsch und steht so nicht im Gesetzentwurf drin. Evtl. solltest Du mit solchen Aussagen mal vorsichtig sein und warten bis die Umsetzung ansteht!
Die DGF kann nach wie vor einen Netzabschluss definieren, hinter dem dann der eigene Router genutz werden kann. Wie das technisch umgesetzt wird steht im Detail noch nicht fest! Und ob dann ein P1022 genutzt werden kann ist ebenfalls mehr als fraglich und unwahrscheinlich! Jeder der sich jetzt so einen P1022 kauft wirft unnoetig Geld raus.

Na genau das habe ich anders verstanden - genau das der Provider den Übergabepunkt eben nicht mehr selber definieren darf:

Zitat:

Mit den Änderungen in § 11 Absatz 3 Satz 1 wird entsprechend der Richtlinie 2008/63/EG klargestellt, dass eine Telekommunikationsendeinrichtung (Rou- ter oder Modem) an das öffentliche Telekommunikationsnetz angeschlossen werden darf. Die Endkunden können daher nicht auf eine von den Netzbe- treibern beliebig zu definierende Schnittstelle verwiesen werden. Die Festle- gung des „Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz“ obliegt nicht den Netzbetreibern. Die europäischen Vorgaben haben zum Ziel, einen offe- nen, wettbewerbsorientierten Warenverkehr von Telekommunikationsendein- richtungen im europäischen Binnenmarkt und deren technologieneutrale Weiterentwicklung zu ermöglichen. Mit diesem Ziel nicht vereinbar wäre eine Befugnis der Netzbetreiber, über die Schnittstellenbeschreibung die Reich- weite des öffentlichen Telekommunikationsnetzes selbst festzulegen und damit Endgeräte als integralen Bestandteil des öffentlichen Telekommunika- tionsnetzes zu definieren.

.....

§ 45d TKG richtet sich hauptsächlich an Betreiber öffentlicher Telekommuni- kationsnetze. Die bisherige Praxis den Netzabschlusspunkt in ein Endgerät oder an dessen abgehenden Schnittstellen zu legen, um eine freie Geräte- wahl zu verhindern oder die Vorschrift der Offenlegung der Schnittstellenpa- rameter zu umgehen, wird mit dieser Präzisierung verhindert. Jedes Gerät hinter dem passiven Abschlusspunkt, der nur mittels passiver Bauelemente gebildet wird, ist ein frei wählbares Telekommunikationsendgerät. Passive Bauelemente sind jene, die keine Verstärkerwirkung zeigen und keine Steue- rungsfunktion auf Protokollebene besitzen. Im Gegensatz dazu zeigen aktive Bauelemente in irgendeiner Form eine Verstärkerwirkung des Nutzsignals oder erlauben eine Steuerung.

....

Und meiner Ansicht nach ist passive Netzabschluss im DG FTTH Netz die Bodenplatte des Hybrid, da der Hybrid Router ein Eingriff in Layer 2 vornimmt (genau genommen schon in Layer 1)

Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren - und freue mich auch eine Rege Diskussion dazu - nun ich bin halt Netzwerktechniker und kein Rechtsanwalt :-)

Auch möchte ich keinem zu einen Kauf drängen...falls das so rüber gekommen ist, war das nicht meine Absicht

heiter weiter
Marco


Angehängte Dateien
.pdf   gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-auswahl-und-zum-anschluss-von-telekommunikationsendgeraeten.pdf (Größe: 109.77 KB / Downloads: 3)

Neuenkirchen im Kreis Steinfurt - Ausbaugebiet 2014 - Genexis HRG1054 im Bridge-Modus - Fritzbox 7490
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - dg1yiq - 13.09.2015, 13:25

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