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Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
02.11.2015, 23:24,
 
RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
Hi,

ich habe hier von Simon Kissel (Viprinet) folgenden Text bekommen, den ich gerne mit Euch teilen moechte und den wir an unsere Wahlkreisabgeordneten schicken koennen, um auf die Dringlichkeit und den Standpunkt der Waehler hinzuweisen. Ich habe diesen Text bereits als Email an Herrn Oellers geschickt. Mal sehen ob/wann ich eine Antwort bekomme. Evtl. koennen wir ja so etwas bewegen.

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Sehr geehrte Herr/Frau __________,

die Debatte über den sogenannten ‚Routerzwang‘ – also die Praxis einzelner Netzbetreiber, ihren Privat- und Firmenkunden verbindlich vorzuschreiben, welches Endgerät sie an ihrem Breitbandanschluss zu verwenden haben – beschäftigt die Telekommunikationsbranche ebenso wie die Politik bereits seit fast drei Jahren.

Der Routerzwang verhindert einen fairen Wettbewerb im Endgerätemarkt und zerstört die Angebotsvielfalt im Bereich der Telekommunikations-Endgeräte. Er gefährdet somit die Existenz vieler vornehmlich mittelständischer Endgerätehersteller. Darüber hinaus werden die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher eingeschränkt und gravierende datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen. Nicht zuletzt droht der Verlust der Technologiebasis in Deutschland.

Worum geht es?
Der Entwurf des „Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen“ (TK-Endgerätegesetz, Drucksache 18/6280) hat zum Ziel, die Problematik zu lösen, indem die Wahlfreiheit sowie das Anschlussrecht für Telekommunikationsendgeräte zeitnah und technologieneutral wiederhergestellt werden.

Warum schreibe ich?
In der nächsten Woche stehen nun die Ausschussberatungen sowie die abschließenden Le-sungen des Entwurfs des TK-Endgerätegesetzes an. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie sehr herzlich bitten, den Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form zu unterstützen und dadurch das Anschlussrecht für alle Zugangstechnologien sowie die Wahlfreiheit der Verbraucher wiederherzustellen.

Warum freie Endgerätewahl?
Das durch den Gesetzentwurf sichergestellte Anschlussrecht für Telekommunikationsendgeräte (wie bspw. Telefone, DSL- oder Kabelmodems, Router, Alarmierungssysteme u.v.m.) gibt den Verbrauchern die Möglichkeit zurück, das Endgerät an ihrem Breitbandanschluss verwenden zu können, das ihren Ansprüchen an Funktionalität und Qualität am besten entspricht.

Darüber hinaus erhalten die Anwender wieder die Hoheit über ihr privates Heimnetz. Dadurch werden letztlich sämtliche datenschutzrechtliche Bedenken sowie Probleme hinsichtlich der Privatsphäre der Anwender, die in Zusammenhang mit der Hoheit der Netzbetreiber über das Kunden-Endgerät entstanden, ausgeräumt.

Aus wirtschaftlicher Perspektive fördert die Abschaffung des ‚Routerzwangs‘ den Wettbewerb innerhalb eines sehr wichtigen Teilbereichs der deutschen Telekommunikationsbranche; die Endgerätehersteller tragen in diesem Jahr Prognosen zufolge mit rund 9,8 Milliarden Euro einen erheblichen Teil zum Gesamtumsatz der ITK-Branche in Deutschland bei.

Wettbewerb im Endgerätemarkt bedeutet eine hohe Innovationsmotivation und -kraft, von der der ITK-Standort Deutschland maßgeblich profitiert. So können wir in Zukunft auch in diesem Segment des Telekommunikationsmarktes unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem US-amerikanischen und asiatischen Markt ausbauen und damit ein wichtiges Element der digitalen Souveränität unseres Landes stärken.

Nicht zuletzt bildet die Wettbewerbsfähigkeit der Endgeräteherstellerbranche die notwendige Voraussetzung für die Sicherung von nachhaltigem (Unternehmens-)Wachstum und zahlreichen Arbeitsplätzen in unserer Region. Das TK-Endgerätegesetz bietet uns den dafür notwendigen stabilen, zukunftssicheren sowie innovations- und investitionsfreundlichen Handlungsrahmen.

Schließlich steht die explizite Festschreibung und Konkretisierung des Anschlussrechts für Telekommunikations-Endgeräte in Einklang mit den Zielen der Europäischen Union, die in ihrem Verordnungsentwurf zur Vollendung des Digitalen Binnenmarkts ausdrücklich die Wahlfreiheit für Endnutzer hinsichtlich ihres Endgerätes fordert. Auch das im Frühjahr dieses Jahres durchgeführte Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Union hat die Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem EU-Recht bestätigt.

In der Diskussion um den Entwurf des TK-Endgerätegesetzes wird eine Vielzahl von Behauptungen und Argumenten vorgebracht, denen zufolge eine Abschaffung des Routerzwang nicht möglich ist. Ich möchten Ihnen jedoch an dieser Stelle versichern, dass es keinen juristischen oder technischen Grund gibt, der gegen die Wiederherstellung der Wahlfreiheit und des Anschlussrechts für Telekommunikations-Endgeräte spricht. Deutlich macht dies insbesondere der US-amerikanische Endgerätemarkt, in dem die Verbraucher seit jeher problemlos ein frei im Markt erhältliches Endgerät, unabhängig von der gewählten Zugangstechnologie, an ihrem Breitbandanschluss betreiben können.

Ihre Unterstützung zählt.

Es ist im Sinne eines modernen digitalen Deutschlands, dass die Verbraucher die freie Wahl und Hoheit über ihren Breitbandanschluss zurück erlangen und mit hochleistungsfähigen Endgeräten die Netze der Zukunft nutzen können.

Überdies trägt der wiederhergestellte Wettbewerb in der vornehmlich mittelständisch geprägten Herstellerbranche maßgeblich zum Erfolg der Telekommunikationsbranche und zur Innovationskraft sowie zum Wachstum der deutschen Wirtschaft bei.

Daher möchte ich noch einmal an Sie appellieren, den Entwurf des TK-Endgerätegesetzes in seiner derzeit vorliegenden Form zu unterstützen.


Mit freundlichen Grüßen
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Beowulf Shaeffer - 02.11.2015, 23:24

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