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Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
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06.11.2015, 12:59,
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
also, meiner Meinung nach muss das verabschiedete Gesetz NICHT mehr durch
den BundesRAT abgenickt werden, weil es nicht zustimmungspflichtig ist. (siehe mein Beitrag vom 26.10. 10:42 Seite 4) Wiederholung des Zitats Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes: Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten von Bundesgesetzen nach Art. 82 GG Zusammenfassung: 1. Nach ihrer Verabschiedung durch den Bundestag (und bei Zustimmungsgesetzen durch den Bundesrat) werden Bundesgesetze durch den Bundeskanzler und die betroffenen Ressortminister gegengezeichnet. 2. Dann erfolgt die Ausfertigung in Form der Unterzeichnung der Urschrift durch den Bundespräsidenten. Nach diesem Datum werden Gesetze in aller Regel benannt. 3. Nach Vervielfältigung durch die Bundesdruckerei wird das Gesetz daraufhin durch das Bundesjustizministerium im BGBl. verkündet und durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft m.b.H. vertrieben. 4. Verkündungstermin ist der Tag der Ausgabe, d. h. der Tag nach Einlieferung der BGBl.- Exemplare bei der Post. Dieses Datum ist auf der Kopfzeile einer jeden BGBl.- Nummer angegeben. 5. Das Inkrafttreten von Bundesgesetzen ist meist in deren Schlussvorschriften genau bestimmt. 6. Anderenfalls tritt das Gesetz 14 Tage nach Ausgabe im BGBl. in Kraft. Was der BundesRAT noch machen kann, ist den Vermittlungsausschuss aufzurufen. Dies würde lediglich eine zeitliche Verzögerung mit sich bringen. Die o.g. Punkte müssen jetzt noch abgearbeitet werden. Ob das in diesem Jahr noch machbar ist, weis ich nicht. (Sigmar Gabriel soll in einem Interview gesagt haben, es noch in diesem Jahr durchzubringen) Wer die Verabschiedung des Gesetzes sehen und hören will, hier der Link ( http://dbtg.tv/fvid/6102925 ) @Tuffi Zitat: 4. Erfüllungsaufwand Soweit Unternehmen derzeit ihren Kunden bestimmte Endgeräte verbindlich vorgeben, werden diese zukünftig ihren Kunden die freie Endgeräteauswahl auf dem Markt überlassen müssen, wenn die Kunden das wünschen. Das heißt für mich: auch für Bestandskunden HDS Kreis Heinsberg Provider Fl!nk blau altes Ausbaugebiet Bridge-Modus abgelehnt |
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