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Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
27.01.2016, 15:20, Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2016, 12:18 von HDS.
 
RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
Hi

möchte nochmal zum Stand des
-Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten-
informieren.

Am 05.11.2015 wurde das Gesetz neben anderen Gesetzen und Verordnungen beschlossen.
Die "anderen" Gesetze wurden bereits im Dezember 2015 verkündet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Nur "unser" Gesetz bis heute (27.01.16) noch nicht.

Mit einem Anruf im Bundeswirtschaftsministerium (Federführend für dieses Gesetz) konnte ich folgende Aussage (natürlich ohne Gewähr) von dort bekommen:

Das Gesetz soll Ende Januar Anfang Februar verkündet und veröffentlicht werden.

Über die Gründe für das Aufschieben der Verkündung kann sich jeder seinen eigenen Reim machen.

-------

Da hier im Forum wohl gegensätzliche Meinungen bezügl. Bestandskunden und anderer Punkte geäußert werden, hier der neue Gesetzestext (PDF01 -in rot der geänderte oder ergänzte Gesetzestext) und die Begründung dazu von der Bundesregierung (PDF02 -farbliche Markierungen und Kommentare sind natürlich von mir.)

Die Seiten 12-13 -Anlage 3- Stellungnahme des Bundesrates und die Seiten 14-16 -Anlage 4- Gegenäußerung der Bundesregierung habe ich weggelassen, da diese nicht mehr von Belang sind. (Gesetz wurde ohne Änderung am 05.11.2015 beschlossen)

zu Anlage PDF01 (GESETZESTEXT):
Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche TK-Netz endet an diesem !!!
Wo steht hier irgendwas zu Altkunden, Neukunden oder Bestandskunden ???
Eine Verweigerung des Anschlusses von Telekommunikationsendgeräten (§17 FTEG Abs.1 Nr. 6) kann mit
einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden (§17 FTEG Abs. 2) !!!

zu Anlage PDF02 (Begründung der Bundesregierung):
wenn man die gelb markierten Stellen genau liest, ergibt sich für mich:
1. das Gesetz gilt für Alle, Alt-(Bestands-) und Neukunden
2. Netzabschlusspunkt ist die Glasfaser mit SC-Stecker
3. Endkunden können hier Geräte ihrer Wahl anschließen (z.B. Element P1022 oder oder)
4. DGF hat nicht das Recht, einen anderen Netzabschlusspunkt zu definieren

Ist jemand anderer Meinung ?

-------

Zitat Arndt vom 09.12.2015
" Watt fahrt Ihr denn hier die ganze Juristerei hoch, die DG hat doch schon längst gesagt, dass die Kunden in Bälde die CPE auch in den Brigde-Modus schalten lassen können, um eben einen eigenen Router anzuschließen...? "

Wenn ich einige Antworten von der DGF und Flink zu diesbezügl. Anfragen von Forumsmitgliedern lese, dann sagt mir mein Bauchgefühl, daß wir vermutlich nicht um die "Juristerei" herumkommen werden. Warten wir es ab.

-------

Zum Abschluss noch zwei Beispiele, daß es bei anderen Providern in Deutschland auch anders geht.

http://board.wtnet.de/viewtopic.php?f=15&t=8865
Glasfasernetz der Wilhelm.tel (bei Hamburg)
Im zweiten Bild ist ein Element P1132 (2 LAN) zu sehen, hiermit ist z.B. das Genexis Automatic Provisioning System (GAPS) möglich.

Anlage Bild01
Glasfasernetz von RHÖNNET (bei Fulda) https://www.youtube.com/watch?v=q7n3LAAM0sc
Links ist das orange Kabel in den HÜP im Keller geführt. Von dort darf man ein bis zu 50 m langes LWL-Kabel (hier aufgerolltes gelbes LWL-Kabel auf der Demo-Platte) bis zum gewünschten Platz in der Wohnung verlegen. Dort dann die Genexis Grundplatte und darauf das Genexis Element (ob P1022 oder P1132 k.A.) und als Router dann die FritzBox.

Aber auch bei uns hat es ja mehrere Monate bis Ende September 2014 bei vermutlich einigen Dutzend Endkunden von Flink/NEW mit dem P1022 funktioniert.

HDS


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Kreis Heinsberg
Provider Fl!nk blau
altes Ausbaugebiet
Bridge-Modus abgelehnt
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 27.01.2016, 15:20

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