Themabewertung:
Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
|
03.02.2016, 00:31,
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2016, 00:34 von HDS.
|
|||||
|
RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
ich konnte es nicht lassen und habe dem stv. Abteilungsleiter, Herrn Zimmermann,
auf seine E-Mail nochmal geantwortet: Ort, den 02.02.2016 Name Adresse Sehr geehrter Herr Zimmermann, zunächst einmal recht herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Nun wurde ich auf einen Artikel im Internet aufmerksam. Auszug: Zunächst profitieren aber nur Neukunden von dem abgeschafften Routerzwang. Laufende Verträge sind erst bei einer Verlängerung betroffen. Dies schrieb uns das Ministerium im Dezember. Für Bestandskunden gilt also: Obwohl der Routerzwang ab August 2016 offiziell abgeschafft ist, sind die Internet-Provider nicht verpflichtet, die nötigen Zugangsdaten für die Nutzung eines eigenen Routers herauszurücken. Denkbar ist jedoch, dass die Provider auf Anfrage die nötigen Daten preisgeben. Update, 18:45 Uhr: Inzwischen hat uns das Ministerium auf unsere Rückfrage zur Situation von Bestandskunden geantwortet. In der Stellungnahme bekräftigt eine Sprecherin die zuvor geäußerten Informationen: Der Zugang zum Internet muss demnach als passiver Netzabschlusspunkt ausgestaltet sein. "Diese Regelung berührt dabei jedoch nicht die Wirksamkeit bestehender vertraglicher Regelungen", heißt es weiter. Diesen Aussagen zufolge muss der Netzabschlusspunkt also vor dem Router liegen. Bestandskunden profitieren nicht automatisch von der Gesetzesänderung. (Ende des Updates) Der ganze Artikel ist hier zu finden: http://www.teltarif.de/routerzwang-abschaffung-august-2016/news/62612.html Ich verstehe, daß Parteien keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Aber welche Person/Personenkreis hat den Gesetzestext und die Drucksache 18/6280 (Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten) "formuliert und entworfen" ? Gibt es dazu vielleicht einen Ansprechpartner oder eine E-Mail Adresse, an die ich mich wenden könnte ? Genau hier müsste doch eine verbindliche Aussage darüber getroffen werden können, ob alle Endkunden (also auch Bestandskunden) oder nur neue Kunden (mit neuem Vertrag ab 1. August 2016) vom Gesetzestext erfasst werden. Glauben Sie mir, daß diese Frage einigen tausend Kunden diverser Provider (mit Routerzwang) im Bundesgebiet auf den Nägeln brennt, denn einige Provider werden sich genau daran festklammern. Für Ihre weiteren Bemühungen möchte ich mich schon jetzt bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen Name HDS Kreis Heinsberg Provider Fl!nk blau altes Ausbaugebiet Bridge-Modus abgelehnt |
||||
|
Thread options | ||
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 10 Gast/Gäste |