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Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
03.02.2016, 12:27, Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2016, 13:22 von HDS.
 
RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl
Antwort von Herrn Zimmermann:

Lieber Herr Name,
herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Das ist sehr interessant; ich bin dann wohl falsch informiert worden. Der Gesetzestext ist meines Erachtens im Wirtschaftsministerium entworfen worden. Ich werde weiter dran bleiben. Ich kann gut verstehen, dass das Thema Ihnen und vielen anderen Betroffenen auf den Nägeln brennt. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie Ihre Anfrage an das Ministerium stellen. Sie finden entsprechende Adressen im Netz; auf der Seite http://www.bmwi.de , unter Kontakt. Dort finden Sie ein entsprechendes Formular für Ihre Anfrage. Ich werde mich aber unabhängig von Ihren Bemühungen selbst auch nochmals erkundigen.
Herzliche Grüße Hermann Zimmermann

HERMANN ZIMMERMANN

stv. Abteilungsleiter
Abteilung Politik
Referat Nachhaltige Wirtschaft
Referent für Verkehrspolitik, Medienpolitik,
Informations- und Kommunikationstechnologie,
Demografischer Wandel


E-Mail an das Bundeswirtschaftsministerium ist schon weg.

NACHTRAG:
passend zum Thema:

http://www.onlinekosten.de/news/freie-routerwahl-auch-fuer-bestandskunden-kabelnetzbetreiber-und-dsl-anbieter-spielen-auf-zeit_203355.html

hier die wichtigsten Passagen für diejenigen, die sich nicht anmelden können:

Freie Routerwahl für Neukunden und bei Verlängerung von Altverträgen

Für wen gilt das neue Gesetz überhaupt? Kommen nur Neukunden künftig in den Genuss der freien Routerwahl oder können auch Bestandskunden ab 1. August einen beliebigen Router einsetzen? Das beim Telekommunikationsänderungsgesetz federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) antwortete unserer Redaktion wie folgt: "Nach Inkrafttreten des vom BMWi auf den Weg gebrachten Gesetzes zur Routerfreiheit am 1. August 2016 dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben. Damit die Kunden Endgeräte ihrer Wahl anschließen können, müssen ihnen die Anbieter dafür notwendige Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen", erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.

"Daneben regelt das Gesetz für alle Verträge - Neu- und Bestandskunden - dass der Zugang zum Internet als passiver Netzabschlusspunkt ausgestalten werden muss - also nicht beispielsweise in einen Router gelegt werden darf. Im Kern bestimmt das Gesetz damit, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz, dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen, an der "Anschlussdose" als Netzzugangsschnittstelle endet. An diese "Dose" kann der Endnutzer den Router oder das Modem seiner Wahl anschließen. Damit wird die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihren eigenen Router oder eigenes Modem zu verlegen", so die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums. Damit ist klar: Die freie Routerwahl gilt zunächst nicht für alle Internet-Kunden. Bestandskunden haben nur dann ein Anrecht auf die Wahl eines eigenen Routers und die Überlassung der Zugangsdaten, wenn sie ihren bestehenden Vertrag verlängern.


ERGÄNZUNG:
Zitat:

"Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen"

1. Wo um alles in der Welt steht das im Gesetz bzw. in der Drucksache 18/6280 zum Entwurf des Gesetzes ?
2. Es bezieht sich nur auf die zur Verfügungstellung der Zugangsdaten und Informationen.
3. Wir brauchen keine Zugangsdaten !


HDS


Angehängte Dateien
.pdf   bmwi.pdf (Größe: 124.63 KB / Downloads: 15)

Kreis Heinsberg
Provider Fl!nk blau
altes Ausbaugebiet
Bridge-Modus abgelehnt
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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 03.02.2016, 12:27

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