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Routerzwang abgeschafft
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05.07.2016, 16:37,
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.07.2016, 16:49 von HDS.
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RE: Routerzwang abgeschafft
@tomy79
ich denke eine Erhöhung auf 200 MBit reicht nicht (siehe AGB 13.2) man muss schon das "Paket" wechseln für einen Produktwechsel (siehe AGB 13.1 Satz 2) Paket 1 = Internet Paket 2 = Internet + Telefon Paket 3 = Internet + Telefon + TV Ich werde von Paket 3 nach Paket 1 wechseln siehe AGB (hier die von Flink, sieh mal in Deinen AGB nach) 13. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 13.1 Die Mindestvertragslaufzeit für einen Teilnehmeranschluss mit einem FL!NK Glasfaserprodukt (Internet oder Internet und Fernsehen) beträgt 24 Monate. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, nämlich der Freischaltung des Dienstes. Das Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Vertragsverhältnis einmalig um weitere 12 Monate. Ab dem 37. Monat besteht keine weitere Laufzeitbindung, d.h. der Vertrag ist mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar. 13.2 Bei Hinzubuchung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz Option, die während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung in der Produktinformation der Preisliste und/oder Leistungsbeschreibung getroffen ist. 13.3 Die Kündigung einer Paket-Erweiterung und/oder Zusatz Option ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sofern vereinbart, mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende möglich. Vielleicht reicht es ja auch, wenn Du ihnen eine 24-monatige Vertragsverlängerung anbietest. Kreis Heinsberg Provider Fl!nk blau altes Ausbaugebiet Bridge-Modus abgelehnt |
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