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Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Druckversion

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RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Tuffi - 11.07.2016

@Hardwarechaos
Was findest du an einem passiven Netzabschluss wenig sinnvoll?
Ich finde das es die bessere Lösung ist, als unbedingt ein Gerät an der Wand hängen haben zu müsse, wofür ich dann auf jeden Fall eine Steckdose bereithalten muss.
Mit einem passiven Netzabschluss kann ich selber entscheiden ob ich mit einen Router hole der direkt nen Glasfaseranschluss hat, oder mit einen Glas auf Kupfer Konverter zwischen schalte.

Gruß,
Tuffi


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Hardwarechaos - 11.07.2016

Hi
(11.07.2016, 20:29)Tuffi schrieb:  @Hardwarechaos
Was findest du an einem passiven Netzabschluss wenig sinnvoll?
Ich finde das es die bessere Lösung ist, als unbedingt ein Gerät an der Wand hängen haben zu müsse, wofür ich dann auf jeden Fall eine Steckdose bereithalten muss.
Mit einem passiven Netzabschluss kann ich selber entscheiden ob ich mit einen Router hole der direkt nen Glasfaseranschluss hat, oder mit einen Glas auf Kupfer Konverter zwischen schalte.

Gruß,
Tuffi
"Wenig sinnvoll" ist vielleicht nicht korrekt ausgedrückt. Für mich als ITler ist SFP oder Konverter oder was auch immer nicht das große Problem.
Aber der Otto Normal Kunde hätte einfach nen Router anschließen können der RJ45 hat und keinen der (noch) relativ teuren bzw. schlechter verfügbaren Fiber Router. Und wenn der Kunde ohnehin einen Konverter nimmt, kann es auch die Bridge vom ISP bleiben.
Aber wie @TVHD schon schrieb, scheiden sich daran die Geister...

Muss leider eh noch bis zum Vertragsende warten, da sich mein Vertrag um ein Jahr verlänger hat.
Alternativ dass geklärt wird wie das Gesetz zu interpretieren ist.
Siehe hier

MfG
Manuel


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 11.07.2016

wer interpretiert denn Gesetze ? sicherlich letztendlich NICHT die Provider.

Sollten es einige Provider darauf anlegen, wird wohl ein RICHTER das Gesetz
interpretieren und entscheiden, was gesetzeskonform ist oder nicht.


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Dagobert2409 - 11.07.2016

Es gibt mittlerweile genug Provider, die entscheiden im Kundensinne. Nur leider nicht die DG, NEW und Flink.
Ich bin mal gespannt, wenn sich wirklich der eine oder andere User den Spass macht,
und das mal von einem Anwalt abklopfen lässt.
Aber ich denke, dass die sich da schon abgsichert haben. Es steht ja auch ganz klar drin "bei Vertragsabschluss".

MfG Dagobert2409


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Hardwarechaos - 11.07.2016

Hi,

Zitat Golem:'
"Bei Vertragsschluss" heißt nach Ansicht von Unitymedia, dass Bestandskunden rein rechtlich nicht davon betroffen sind.'
Andere scheinen das anders zu sehen.
Deswegen gehe ich von einer Interpretation aus.

Heißt "bei Vertragsschluss" zum Zeitpunkt des Vertragsschluss oder bezieht es sich auf die Existenz eines Vertrags.
Sind halt so Spitzfindigkeiten in Gesetzestexten.

MfG
Manuel


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - kamikatze - 12.07.2016

(11.07.2016, 17:16)Hardwarechaos schrieb:  Tach auch
(11.07.2016, 11:45)kamikatze schrieb:  Mal was anderes:

Wie beziehe ich denn eine für den Glasfaser-Anschluss geeignete Fritz Box? Auf der AVM Produktseite wird ausschließlich die 5490 für Glasfaser gelistet, diese gibt's aber nur 'Exklusiv vom Anbieter'. Bin seit mehreren Jahren äußerst zufriedener AVM Nutzer – wie kann ich dem Hersteller nun treu bleiben?
ich gehe nicht davon aus, dass das möglich/gewünscht ist.
IMHO wird die DGF dir einfach den Genexis als Bridge dahinhängen und dir den RJ45 Port zur Verfügung stellen.
Meines Erachtens ist das konform zum neuen Gesetz und ermöglicht dir den Einsatz einer FritzBox die über LAN1 online gehen kann (um mal in der Fritz Sprache zu bleiben).
Mfg
Manuel

Also verstehe ich richtig: Direktanschluss mit passender FB unwahrscheinlich. Ergo bleibt mein Aufbau im Grunde so bestehen (Aktuell FB 7490 mit LAN 1 am Genexis), jedoch kann ich die FB dann aus dem IP-Client Modus rausnehmen und tatsächlich walten und schalten lassen. Mhm.

Gruß


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - tomy79 - 12.07.2016

Ja kannst du mir stört an der sache nur das ich durch den lan 1 zimlich genau einen lan anschluss zuwenig habe und dadurch wieder extra nen switch hinterhängen muss. Andere überlegung wäre natürlich nen anderen Router als FritzBox dann braucht man aber wieder extra ein gerät für Sip Telefonie. Somit wäre mir einfach die FritzBox 5490 am liebsten womit dan sogar der Genexis wegfallen würde und noch ein Gerät weniger wäre.


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - Mansa - 14.07.2016

Heute eine Mail von Flink bekommen

Guten Tag Herr M,

vielen dank für Ihre Anfrage.

Das Gesetz zur Routerfreiheit, das am 01. August 2016 in Kraft tritt, gilt für Neuverträge und für Altverträge, bei denen zum Beispiel durch Tarifänderung oder Anpassung eine neue Mindestvertragslaufzeit begründet wird; bei stillschweigend verlängerten Altverträgen besteht die Routerfreiheit nicht.

Das Element P1022 kann nicht wieder freigeschaltet werden, da die Umstellung in den Bridge Modus ausschließlich durch einen Produktwechsel auf unser neues Flink Produkt "Internet" für monatlich 50 € zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit durchgeführt werden kann.

Das neue Produkt Internet beinhaltet eine Bandbreite von bis zu 200 Mbits sowie 5 Email Adresse und wird monatlich mit 50 € berechnet. Hierbei haben Sie die Möglichkeit zwischen einem eigenen Router oder dem Flink Router zu wählen.
Die Telefonie ist bei dem neuen Flink Produkt eine Zusatzoption die für monatlich 5 € zugebucht werden kann. Flatrates sind zubuchbar. Die Zubuchung der Telefonie kann nur in Verbindung mit dem Flink Router erfolgen.

Wir bitten um Rückmeldung Ihrerseits, wenn wir Ihnen den Produktwechsel auf das neue Flink Produkt "Internet" zum 22.09.2016 einrichten dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

fl!nk GmbH

Tel: +49 800 7236778
Web: http://www.flink-hs.de
E-Mail: info@flink-glasfaser.de
Vertretungsberechtigte (Geschäftsführer) Jordy Nieuwenhuis & Peter Kamphuis
USt-Identifikationsnr. DE286140881
Zuständiges Registergericht: Amtsgericht Coesfeld (HRB 14292)


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - HDS - 14.07.2016

@Hardwarechaos und alle Anderen

ab 1. August:

§ 45d Netzzugang
(1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren.
Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.

§ 11 Inbetriebnahme und Anschlussrecht
(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen.
Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben.

Auszug aus der Begründung der Bundesregierung:
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Der Gesetzentwurf dient der Klarstellung, dass die Netzzugangsschnittstelle beim passiven Netzabschlusspunkt
liegt. Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden,
obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.

III. Alternativen
Keine.

Wenn das nicht eindeutig ist !!!

Der angebotene Genexis im Bridge-Modus ist m.E. nach NICHT gesetzeskonform.

Lest einfach mal in der Anlage03 ab Seite 7 die von mir gelb markierten Textpassagen.

"bei Vertragsschluss"
§ 11 Inbetriebnahme und Anschlussrecht
Absatz (3) Satz 3
Notwendige Zugangsdaten .......................bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

Sind im Glasfasernetz Zugangsdaten NOTWENDIG ? NEIN

also müsste das Gesetz eigentlich auch für Bestandskunden gelten
aber man ist auf die clevere Idee gekommen, dass bei einer 2-jährigen Vertragsverlängerung das Gesetz auch für Bestandskunden gilt,
dieses Hintertürchen hat man den Providern offen gelassen.

Da kann ich wegen fehlender Alternativen gut mit leben.

Wenn ich aber die E-Mail von Flink an Mansa lese, bleibt vermutlich nur noch der Rechtsweg, es sei denn sie knicken ein und geben doch noch nach, was ich aber nicht glaube.


RE: Stellungnahmen (DG, Genexis) zum Referentenentwurf zur freien Routerwahl - PoP - 14.07.2016

Ja super, dafür muss man dann extra das teurere 200 mbit Paket dazu buchen :-(
Nicht schon genug das man sich verpflichtet um 2 Jahre zu verlängern.
Da sage ich nur dreist und frech GF!