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Eigenen Glasfaser-Router ?
20.03.2015, 16:13,
 
RE: Eigenen Glasfaser-Router ?
Letztenendes werden ja alle die wollen in diesen Genuss kommen ... wenn man der Aussage genug Glauben schenkt .... aber ich halte es für ziemlich wahrscheinlich, da DGHome es ja auch schon so vermarket
 Quote
20.03.2015, 16:49, Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2015, 16:50 von yupiter.
 
Question  RE: Eigenen Glasfaser-Router ?
Alles schön und gut...
Aber ob es alle Kunden betrifft? Oder nur BORNET?

Und die vom New und Fl!nk leer ausgehen?
 Quote
20.03.2015, 16:53,
 
RE: Eigenen Glasfaser-Router ?
Schaue mal bei New und Flink in den Leistungsbeschreibungen, was dort als Netzabschluß deklariert ist .... Ich denke aber das das ganze DGF Netz diese Möglichkeit bekommt ... das Netz ist teilweise sehr auf Kante gestrickt (Finanzierung) und wenn etliche Kunden wieder abspringen , dann werden die ISP bzw. der Betreiber eh Probleme bekommen.
 Quote
20.03.2015, 16:56,
 
RE: Eigenen Glasfaser-Router ?
https://www.new.de/fileadmin/user_upload/new.de/Dokumente/Glasfaser/Leistungsbeschreibung_NEW_Glasfaser_V1.0.pdf

das ist doch noch viel cooler ... hier ist immer nur von einer CPE die Rede .... nirgendwo ein Router ....
 Quote
20.03.2015, 16:59,
 
RE: Eigenen Glasfaser-Router ?
http://www.flink-glasfaser.de/images/pdfs/flink_Leistungsbeschreibung.pdf Flink hat die Leistungsbeschreibung vorsichtshalber schonmal gelöscht? Wink
 Quote
20.03.2015, 20:45,
 
RE: Eigenen Glasfaser-Router ?
Bevor Verschwörungstheorien aufkommen:
Die DG will folgende Leistungen erbringen und wird diese über kurz oder lang auch für die Bestandskunden verfügbar machen:

"4.6.2 Kundeneigener Router
Der Kunde ist berechtigt einen eigenen Router seiner Wahl zu verwenden. Die dazu
erforderlichen Zugangsdaten für den Internetzugang sowie die SIP-Kennung für den
Telefondienst werden dem Kunden von Deutsche Glasfaser zur Verfügung gestellt.
Die vollständige ordnungsgemäße Funktion inkl. aller Merkmale insbesondere im
Bereich Telefonie kann in diesem Falle nicht gewährleistet werden, die erforderliche
Kompatibilität liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Es besteht kein Anspruch
auf die Verwendbarkeit eines spezifischen kundeneigenen Routers. Es besteht auch keinerlei
Anspruch auf eine über die Bereitstellung der nötigen Zugangsdaten hinausgehende
Unterstützung bei der Einrichtung eines eigenen Routers oder zur Beseitigung
möglicher Einschränkungen von Funktionsmerkmalen."

http://www.deutsche-glasfaser.de/media/deutsche-glasfaser/documents/dg0-1-0157-10-15-dg-dghome-leistungsbeschreibung-v6-online-low.pdf
 Quote
20.03.2015, 21:11,
 
RE: Eigenen Glasfaser-Router ?
(20.03.2015, 20:45)TVHD schrieb:  Bevor Verschwörungstheorien aufkommen:
Die DG will folgende Leistungen erbringen und wird diese über kurz oder lang auch für die Bestandskunden verfügbar machen:

"4.6.2 Kundeneigener Router
Der Kunde ist berechtigt einen eigenen Router seiner Wahl zu verwenden. Die dazu
erforderlichen Zugangsdaten für den Internetzugang sowie die SIP-Kennung für den
Telefondienst werden dem Kunden von Deutsche Glasfaser zur Verfügung gestellt.
Die vollständige ordnungsgemäße Funktion inkl. aller Merkmale insbesondere im
Bereich Telefonie kann in diesem Falle nicht gewährleistet werden, die erforderliche
Kompatibilität liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Es besteht kein Anspruch
auf die Verwendbarkeit eines spezifischen kundeneigenen Routers. Es besteht auch keinerlei
Anspruch auf eine über die Bereitstellung der nötigen Zugangsdaten hinausgehende
Unterstützung bei der Einrichtung eines eigenen Routers oder zur Beseitigung
möglicher Einschränkungen von Funktionsmerkmalen."

http://www.deutsche-glasfaser.de/media/deutsche-glasfaser/documents/dg0-1-0157-10-15-dg-dghome-leistungsbeschreibung-v6-online-low.pdf

Das ist auch nur Wisch Waschi ..... Du kannst ja auch jetzt schon einen eigenen Router ankleben, nur hast du dann eben kein IPv6 ..... Da steht nix davon das die DG nicht einen Router vorschaltet ..... Wink
 Quote
20.03.2015, 21:44,
 
RE: Eigenen Glasfaser-Router ?
Schimmelreiter hat bereits sehr gut erklärt, worauf es ankommt:
(11.03.2015, 23:47)Schimmelreiter schrieb:  Damit kommen wir zur Glasfaser:
Hier wäre der passive Netzabschluß eine Glasfaser-Anschlußdose.
...
Machbar, aber nicht unbedingt praktikabel.
...
Sinniger wäre es, eine realistische Vorschrift zu ersinnen, die mit entsprechend wenig Ausnahmen wenigstens wasserdicht wäre.
Das wäre in meinen Augen eine herkömmliche RJ45-Ethernet-Buchse, wobei die Zuführung des Internet-Signals über Layer-2 - also bridged - zu geschehen hat. Von mir aus auch noch über PPPoE, PPPoA oder PPPTP.
Damit sind Zwangsrouter außen vor, denn geroutet wird auf Layer-3 bzw. die Techniken PPPoE, PPPoA und PPPTP werden von eigentlich jedem handelsüblichen Router unterstützt bzw. könnten es werden.

Mit einer solchen Regelung könnten wohl alle leben:
... Der Genexis dürfte bleiben, der Kunde muß aber die Möglichkeit haben, ihn zur Layer-2-Bridge zu degradieren oder am Element P-1022 direkt einen eigenen Router anzuschließen.

Wenn der Kunde berechtigt ist, einen eigenen Router zu betreiben, muss dieser an Layer-2 (http://de.wikipedia.org/wiki/OSI-Modell) angebunden werden, sonst ist der eigene "Router" funktional kein Router (diese Situation haben wir aktuell).
 Quote
20.03.2015, 23:26,
 
RE: Eigenen Glasfaser-Router ?
Nicht ganz ... ein Router in einer Kaskade ist ebenfalls ein Router ... auch wenn es in unseren Fall wenig sinn macht .....

Nicht falsch verstehen ... ich will es auch so wie Schimmelreiter es schon dargelegt hat .... Einfach ne Ethernetdose aus der Internet fällt ... PPPoe Gedöns kann man sich gleich auch noch sparen ....
 Quote
21.03.2015, 08:13,
 
RE: Eigenen Glasfaser-Router ?
(20.03.2015, 23:26)eiGelbGeek schrieb:  Nicht ganz ... ein Router in einer Kaskade ist ebenfalls ein Router ... auch wenn es in unseren Fall wenig sinn macht .....
Richtig, nur daß er keine Internet-Verbindung zum Routen hat.

Router trennen Netze, in diesem Fall aber eben wirklich nur zwei private IP-Netze, die erst einmal mit dem Internet nur das Protokoll gemein haben.

Erst dadurch, daß jeder Billigrouter eben schon für limitierte Anschlüsse mit nur einer IPv4 vorkonfiguriert ist und diese Verbindung schon per default NATted, kriegt man einen Teilaspekt der Internetleitung auch noch durch die Kaskaden.

Für den Laien sieht das Ergebnis bei IPv4 auch erst einmal ok aus und ist es letztendlich auch, da die Kerneinschränkung sowieso schon in der Tatsache liegt, daß man mit nur einer einzigen IPv4 ein ganzes Netzwerk versorgen muß.

Bei IPv6 kriegt man aber eben das ganze Subnet (bzw. Hunderte davon), das/die man eigentlich schon immer gebraucht hätte. Dementsprechend gibt es die ganzen Krücken wie NAT dafür auch nicht bzw. sie sind nicht implementiert.

Demzufolge fällt dann hier auch auf, wenn der nachgeschaltete Router nichts zum Routen hat.

Mittelfristig wäre es somit sogar schnurzpiep, wenn einem der Provider einen Zwangsrouter hinstellt, solange dieser Präfixe delegiert und diese dann auch sauber durchroutet.
In dem Fall hat der Router nämlich was zum Routen und läuft ganz normal innerhalb der Spezifikationen., denn schaut man sich einen Traceroute an, dann sieht man auch nix anderes als eine Router-Kaskade.

Nur:
Laß das mal absolute Laien, die unsere korrupten Abgeordneten im Bundestag nun einmal sind, so in Worte fassen/ein Gesetz gießen, daß es andere Laien, die unsere Richter nun einmal sind, auf Anhieb und in erster Instanz bereits richtig interpretieren.


Deshalb führt meines Erachtens kein Weg daran vorbei ...
(20.03.2015, 23:26)eiGelbGeek schrieb:  Nicht falsch verstehen ... ich will es auch so wie Schimmelreiter es schon dargelegt hat .... Einfach ne Ethernetdose aus der Internet fällt ... PPPoe Gedöns kann man sich gleich auch noch sparen ....
... die Definition so kurz, knapp und unmißverständlich zu halten, daß kein Provider sein Heil in einem Rechtsstreit über die Auslegung des Gesetzes suchen wird.

Sowohl utopische Forderungen, wie der passive Netzabschluß, der in der Form je nach Zugangsart technisch unmöglich ist und daher ausführlich spezifiziert werden müßte, als auch die Beschränkung auf generell realistische technische Vorgaben für die Funktionalität von Routern, so daß sie den Betrieb eines eigenen Routers nicht einschränken, welche dabei aber technisch eindeutig und gleichzeitig für Laien verständlich formuliert werden müßten, sind unbrauchbar.
 Quote

  



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